Baulastenverzeichnis

Was ist das Baulastenverzeichnis?

Das Baulastenverzeichnis ist ein öffentlich geführtes Register, in dem Baulasten eingetragen werden. Eine Baulast beschreibt eine freiwillige Verpflichtung eines Grundstückseigentümers, bestimmte Anforderungen im Hinblick auf die Nutzung oder Bebauung seines Grundstücks zu erfüllen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Person des Eigentümers und bleibt auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen.

Wichtige Merkmale des Baulastenverzeichnisses

  • Öffentliches Register: Geführt von den Bauaufsichtsbehörden der jeweiligen Kommunen oder Landkreise.
  • Freiwilligkeit: Baulasten werden nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers eingetragen.
  • Rechtliche Bindung: Die Verpflichtung ist dauerhaft und übertragbar.
  • Keine Eintragung ins Grundbuch: Baulasten sind ausschließlich im Baulastenverzeichnis dokumentiert.

 

Welche Baulasten gibt es?

  • Abstandsflächenbaulast: Verpflichtung, die vorgeschriebenen Abstände zur Grundstücksgrenze zu reduzieren, um eine Bebauung auf dem Nachbargrundstück zu ermöglichen.
  • Erschließungsbaulast: Sicherstellung der Zuwegung oder Versorgungsleitungen über das Grundstück für ein anderes Grundstück.
  • Stellplatzbaulast: Verpflichtung, Stellplätze oder Garagen auf dem Grundstück bereitzustellen, die von Nachbarn oder Dritten genutzt werden können.
  • Geh-, Fahr- und Leitungsrechte: Nutzung des Grundstücks durch Nachbarn oder öffentliche Versorger, z. B. für Wege, Kabel oder Rohre.
  • Überbaulast: Erlaubnis, dass bauliche Elemente eines Nachbargebäudes auf das eigene Grundstück ragen (z. B. Balkone oder Dachüberstände).

 

Warum ist das Baulastenverzeichnis wichtig?

Rechtssicherheit bei Grundstückskäufen

  • Baulasten können die Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks einschränken.
  • Vor dem Kauf eines Grundstücks sollte das Baulastenverzeichnis geprüft werden.

 

Verpflichtungen für Eigentümer

  • Baulasten sind bindend und können zu Kosten oder Einschränkungen führen.
  • Sie bleiben auch bei Eigentümerwechsel bestehen.

 

Planungssicherheit

  • Klarheit über Nutzungsmöglichkeiten und baurechtliche Vorgaben.

 

Eintragung und Löschung von Baulasten

Eintragung einer Baulast

  • Antragstellung: Der Grundstückseigentümer muss schriftlich zustimmen.
  • Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde: Sicherstellung der baurechtlichen Notwendigkeit.
  • Kosten: Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Baulastart.

 

Löschung einer Baulast

  • Antrag auf Löschung: Möglich, wenn die Baulast nicht mehr erforderlich ist.
  • Behördliche Prüfung: Klärung, ob die baurechtlichen Bedingungen weiterhin erfüllt sind.
  • Kosten: Auch hier fallen Bearbeitungsgebühren an.
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Kontakt aufnehmen

Wie prüfe ich das Baulastenverzeichnis?

  • Anfrage bei der Bauaufsichtsbehörde: Einsicht ist für Grundstückseigentümer, Käufer oder berechtigte Dritte möglich.
  • Gebühren: Für die Einsichtnahme können Gebühren anfallen.
  • Professionelle Beratung: Ein Immobilienmakler oder Anwalt kann bei der Prüfung unterstützen.

 

Unterschiede zwischen Baulasten und Grunddienstbarkeiten

Eintragungsort

  • Baulasten: Im Baulastenverzeichnis.
  • Grunddienstbarkeiten: Im Grundbuch.

 

Freiwilligkeit

  • Baulasten: Freiwillige Verpflichtung.
  • Grunddienstbarkeiten: Vereinbarung zwischen Grundstückseigentümern.

 

Rechtsfolgen

  • Baulasten sind öffentlich-rechtlich bindend.
  • Grunddienstbarkeiten gelten zivilrechtlich.

 

Fazit

Das Baulastenverzeichnis ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Verpflichtungen und Einschränkungen bei Grundstücken. Es sorgt für Transparenz und Planungssicherheit, insbesondere bei Grundstückskäufen und Bauvorhaben. Eine frühzeitige Prüfung schützt vor Überraschungen und Konflikten.

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