Erbengemeinschaft
Einführung in die Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn nach dem Tod einer Person mehrere Erben vorhanden sind. Diese Erben, auch Miterben genannt, bilden gemeinschaftlich die Erbengemeinschaft, unabhängig von ihrem Willen. Diese Gemeinschaft verwaltet den Nachlass des Verstorbenen gemeinsam. Das bedeutet, dass kein Miterbe alleine über Teile des Nachlasses entscheiden kann. Alle Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden. Die Erbengemeinschaft bleibt bestehen, bis der Nachlass vollständig aufgeteilt oder auf andere Weise, wie durch Verkauf eines Erbteils, aufgelöst wird.
Entstehung und Rechtsform
Die Bildung einer Erbengemeinschaft geschieht durch Gesetz, sobald eine Person verstirbt und mehrere Nachfolger hinterlässt. Diese Konstellation erfordert keine Zustimmung der Erben. Die Erbengemeinschaft ist eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft, in der der Nachlass den Miterben gemeinschaftlich gehört. Einzelne Nachlassgegenstände können daher nicht ohne Zustimmung der anderen Miterben veräußert werden. Die Gemeinschaft kann entweder durch gesetzliche Erbfolge oder durch eine testamentarische Bestimmung entstehen.
Verwaltung des Nachlasses
Die Miterben sind gemeinsam für die Verwaltung des Nachlasses verantwortlich. Dazu zählt die Ermittlung des Nachlasses, die Begleichung von Nachlassschulden und die Sorge für eventuelle Immobilien. Die Verwaltung erfolgt nach dem Prinzip der notwendigen Verwaltung, was bedeutet, dass für dringende Maßnahmen einzelne Miterben handeln können, während für darüberhinausgehende Entscheidungen die Zustimmung aller Miterben erforderlich ist.
Möglichkeiten der Auseinandersetzung
Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und damit ihre Auflösung erfolgt durch die vollständige Aufteilung des Nachlasses. Dies kann durch einvernehmliche Übereinkunft, Verkauf des Erbteils an einen Dritten oder durch eine gerichtliche Teilungsversteigerung geschehen. Ein Miterbe kann seinen Anteil am Erbe veräußern, wobei die anderen Miterben ein Vorkaufsrecht haben.
Konflikte und deren Lösung
Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft sind nicht ungewöhnlich, insbesondere wenn Immobilien im Spiel sind und sich die Erben über die Verwertung nicht einig sind. In solchen Fällen kann die Lösung in einer Teilungsversteigerung liegen, die jedoch häufig als letztes Mittel angesehen wird. Um Konflikte von vornherein zu vermeiden, kann der Erblasser durch testamentarische Anordnungen, wie die Bestimmung eines Alleinerben oder die Erteilung spezifischer Vermächtnisse, vorbeugen.
Fazit
Eine Erbengemeinschaft ist eine Form von Zwangsgemeinschaft, die durch das Gesetz im Falle mehrerer Erben entsteht. Die Verwaltung des Nachlasses erfolgt gemeinschaftlich, und die Auflösung der Gemeinschaft erfordert die vollständige Auseinandersetzung des Nachlasses. Konflikte sind in Erbengemeinschaften nicht selten, können aber durch vorausschauende Planung des Erblassers vermieden oder zumindest minimiert werden. Die Möglichkeit, einen Erbteil zu verkaufen, bietet zudem eine Option, die Erbengemeinschaft zu verlassen, bevor eine Einigung über die Aufteilung des Nachlasses erzielt wurde.
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