Die Energiekriese und das Maßnahmenpaket
Die Energiekriese und das Maßnahmenpaket
Wegen der hohen Energiekosten hat das Bundeskabinett eine Soforthilfe für Gaskunden beschlossen. Während im ersten Schritt eine Abschlagzahlung für Dezember ausgesetzt werden soll. Wird im zweiten Schritt eine Gaspreisbremse kommen. Die Bundesregierung hat am 2. November die geplante Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekunden im Dezember genehmigt – das ist der erste Teil der Empfehlungen der "Kommission Gas und Wärme".
Dafür verabschiedete das Kabinett eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023. Das Gesetz soll am 10. November im Bundestag und am 11. November in einer Sondersitzung des Bundesrates beschlossen und zeitnah verkündet werden. Für Strom und Gas soll im nächsten Schritt Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Preisbremse beschlossen werden.
Am 3.9.2022 hatten die Ampel-Spitzen ein 65 Milliarden Euro schweres Entlastungspaket beschlossen, um weitere Erhöhungen bei den Energiepreisen abzufedern. Dazu gehören weniger Umsatzsteuer auf den Gasverbrauch, Strompreisbremse und Heizkostenzuschuss beim Wohngeld. Am 4.10. 2022 einigte sich die Bundesregierung schließlich noch auf eine Gaspreisbremse.
Weil es Streit mit den Ländern gab, wurde die "Kommission Gas und Wärme" eingesetzt, die schließlich der Bundesregierung am 31.10.2022 ihren Abschlussbericht vorgelegt hat. Ein Teil der Maßnahmen aus dem dritten Entlastungspaket haben Wirkungen bis weit über den Winter hinaus, während der andere Teil kurzfristig greifen soll.
Soforthilfe im Dezember
Haushalte sowie kleine und mittelständische Firmen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas pro Jahr verbrauchen, sollen von der Soforthilfe im Dezember profitieren. Ihnen soll die Abschlagszahlung für diesen Monat erlassen werden oder sie sollen über die nächste Abrechnung um den Betrag entlastet. Auch der Bezug von Erdgas in Mietwohnungen oder durch Wohnungseigentümergemeinschaften soll im Dezember bezuschusst werden.
Die Gaspreisbremse
Der Streit über die Finanzierung der geplanten Entlastungsmaßnahmen wurde beigelegt. Unter anderem wurde die Gaspreisbremse beschlossen, welche die Bundesregierung ab 2023 einführen möchte. Jedoch wollen die einzelnen Länder, dass sie früher greift. Dies will der Bund nun weiter prüfen.
Die Strompreisbremse wird ab Januar 2023 kommen.
Darauf haben sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), sowie die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder im Kanzleramt geeinigt.
Bei der Strompreisbremse sollen Privathaushalte die Strommenge für den Basisverbrauch zu vergünstigten Preisen erhalten.
Das Ganze soll mit Einnahmen durch eine neue Erlösobergrenze für Energieunternehmen finanziert werden.
Auch wir von Gebler Immobilien Iserlohn hoffen durch die Gaspreisbremse eine Entlastung für die Kunden, die eine Gasheizung besitzen.
Dauerhafter Heizkostenzuschuss ab 2023 beim Wohngeld
Im Herbst 2022 soll ein weiterer einmaliger Heizkostenzuschuss an Wohngeldempfänger gehen. Dieser beträgt für einen Einpersonenhaushalt 415 Euro, 450 Euro für zwei Personen und für jeden weiteren Bewohner 100 Euro.
Eine Einmalzahnung in Höhe von 200 Euro sollen Studierende und Berufsfachschüler erhalten.
Am 28. Oktober ha der Bundesrat den entsprechenden Gesetzesänderungen für die Auszahlung eines zweiten Heizkostenzuschusses für Empfänger von Wohngeld, BAföG und Ausbildungsbeihilfe zugestimmt.
Im Zuge der für Anfang 2023 geplanten Wohngeldreform soll der Zuschuss inklusive einer Klimapauschale zur dauerhaften Komponente des Wohngelds werden. Bei den Wohngeldberechtigten soll der Kreis auf zwei Millionen erweitert werden.
Ende 2020 bezogen nach jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes 618.200 Haushalte Wohngeld.
Umsatzsteuer auf Gas wird gesenkt
Als Ausgleich für die Gasumlage, die ab dem 1.10.2022 befristet eineinhalb Jahre greifen soll, wird die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent gesenkt – so soll die Umlage ausgeglichen werden.
Die Gasumlage wurde Ende September 2022 per Verordnung zurückgezogen.
Es wurde von der Wohnungswirtschaft schon immer davor gewarnt, dass eine Gasumlage die finanzielle Belastung der sozialorientierten Vermieter und der Mieter verschärfen würde.
Der Spitzenverband GdW forderte deshalb von der Politik „unverzüglich“ einen Gaspreisdeckel einzuführen.
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