Erben
Ganz oder gar nicht
Wer Erben wird, muss sich im Klaren sein, was das Erbe beinhaltet.
Nicht nur Haus und Vermögenswerte werden vererbt, sondern auch die Schulden und Verbindlichkeiten.
Das Prinzip lautet: „Alles oder gar nichts.“
Der Erbe hat eine Frist von sechs Wochen, um sich für oder gegen das Erbe zu entscheiden.
Die Frist beginnt an dem Tag, an dem man über den Tod der jeweiligen Person erfährt.
Wird die Frist verpasst, so gilt das Erbe automatisch als angenommen.
Was sollte man jetzt in den sechs Wochen tun?
Sinnvoll ist es, sich einen Überblick über Wert und Nutzen des Erbens zu verschaffen.
Handelt es sich um eine Immobilie, kann bei der Bank Mieteinnahmen, Schulden und Guthaben erfragt werden.
Damit die Informationen ausgehändigt werden, muss eine Kontovollmacht oder eine Vorsorgevollmacht vorliegen.
Ein notarielles Testament würde jedoch auch genügen.
Der Erbe hat außerdem ein Recht auf einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt.
Um nochmals sicher zu gehen, kann mit einem Experten der Zustand der Immobilie begutachtet werden.
Erben Sie gemeinsam mit beispielsweise Ihren Geschwistern, so bilden Sie eine Erbengemeinschaft.
Alle erben alles! Keiner ist ohne den jeweiligen anderen handlungsfähig. Da in einer Erbgemeinschaft oftmals Streit durch verschiedene Ansichten, was mit dem Erbe geschieht, entstehen könnte, hat der alleinige Erbe den Vorteil, für sich selbst über alles zu entscheiden.
Wer das Erbe antritt, muss sich im Grundbuch als neuer Eigentümer eintragen lassen.
Um die Rechtsnachfolge nachzuweisen, ist häufig ein Erbschein nötig, den Sie auf Antrag und gegen Gebühr vom Nachlassgericht erhalten.
Ein notarielles Testament genügt oftmals auch, wenn dieses vorliegt.
Wer sich innerhalb von zwei Jahren als neuer Eigentümer eintragen lässt, zahlt keine Gebühren.
Die Grunderwerbssteuer wird generell nicht fällig.
Beantragen Sie einen Erbschein, so nehmen Sie automatisch das Erbe an.
In einer Erbengemeinschaft ist es möglich, als einzelner Erbe entweder einen Teilerbschein zu erhalten oder einen gemeinschaftlichen Erbschein, der für mehrere Erben gilt.
Nun stellt sich die Frage, wie viel steuerfrei geerbt werden kann.
So kann z.B. die Ehefrau bis zu 500.000 Euro steuerfrei von Ihrem Ehemann erben, die Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei von Ihren Eltern und das Enkelkind bis zu 200.000 Euro steuerfrei erben.
Wer Vermögen wie ein Haus erbt, muss das innerhalb von 3 Monaten seinem Finanzamt formlos mitteilen.
Es gibt jedoch einen Sonderfall, was das eigene Haus betrifft.
Selbstgenutztes Wohneigentum kann steuerfrei vererbt werden, wenn der Erbe selbst mindestens 10 Jahre in dem Haus wohnt. In dieser Zeit darf es nicht vermietet oder als Zweitwohnsitz genutzt werden.
Die Ausnahme wäre jedoch, wenn der Erbe ins Pflegeheim muss.
Für Kinder gilt die Zusatz-Reglung, dass bis max. 200 m2 keine Erbschaftsteuern anfallen.
Ihr Immobilienmakler
Wir von Gebler Immobilien beraten als Immobilienmakler aus Dortmund gerne unsere Kunden im Bereich Erbe.
Häufig kommt es vor, dass Kunden eine Immobilie geerbt haben und nun unsere Hilfe brauchen.
Durch eine Beratung unserer Mitarbeiter werden wir Ihnen genau sagen welche Unterlagen benötigt werden.
Sie haben Fragen zum Thema Erbe und/ oder Immobilienverkauf in Dortmund und Umgebung?
Dann melden Sie sich gerne bei uns!
Wir von Gebler Immobilien sind Ihre Immobilienmakler für Dortmund, Iserlohn, Hagen und Umgebung!
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