Scheidung: Was passiert mit der Immobilie?

Vorab möchten wir Euch sagen, dass sich solche Fragen in der Regel nur individuell beantworten lassen, aber einen groben Überblick möchten wir Euch trotzdem an die Hand geben:
Ist zwischen den Eheleuten kein Ehevertrag vereinbart worden, der den Scheidungsfall individuell regelt, greift der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bedeutet: Es kommt zu einem finanziellen Ausgleich zwischen den Eheleuten im Hinblick auf alle erworbenen Güter.
Jetzt lässt sich eine Immobilie natürlich nur sehr schwer in der Mitte durchsägen und zudem sieht der Gesetzgeber vor, dass der finanzielle Ausgleich zwischen den Eheleuten immer ein Geldzahlungsanspruch ist.
Die häufigsten Praktiken bei Scheidung in Bezug auf Immobilien:
- Realteilung: Die Immobilie wird in zwei baulich getrennte Wohneinheiten umgewandelt, die nach Scheidung entweder jeweils bewohnt oder verkauft/vermietet werden können.
- Auszahlung des Ehepartners: Einer der Ehepartner übernimmt die Immobilie und zahlt den entsprechenden Wert der Immobilie nach Scheidung an den anderen aus.
- Hausverkauf: Das gemeinsame Haus wird verkauft und der Erlös untereinander je nach Eigentumsanteil aufgeteilt. Unsere Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, individuelle Lösungen können natürlich vereinbart werden. Ihr habt Fragen in Bezug auf Ihre Immobilie? Wir sind für Euch da!
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