Wasserschaden durch undichte Fugen

Von Gebler Immobilien

Wasserschäden sind keine Seltenheit. Am häufigsten sind gebrochene oder leckende Rohrleitungen die Ursache. Doch auch undichte Silikonfugen können dazu führen, dass Wasser austritt und in die Wohnung der Nachbarn hinabtropft. Dabei hoffen die meisten Eigentümer darauf, dass die Versicherung greift. Doch wann tut sie dies – und wann eben nicht?

Diesmal war es Papa

Bekanntlich übt sich früh, wer einmal ein Meister werden will. Dies gilt auch für Andi, den Helden unserer Geschichte. Schon als kleiner Junge hatte er es sich zur Gewohnheit gemacht, konsequent alles abzustreiten. Mit sechs Jahren schüttelte er vehement den Kopf, als seine Mutter ihn mit mahnend hocherhobenem Zeigefinger und drohender Stimme fragte: „Andreas, hast du etwa von der Torte für Oma genascht?“ „Nein, ich war’s nicht!“, beharrte Andreas mit schokoladenverschmiertem Gesicht. „Das war bestimmt Papa, guck dir doch mal seinen Bauch an!“

Schuld sind immer die anderen

Im Laufe der Jahre trieb Andreas seine Fertigkeiten auf die Spitze. Noch heute setzt er sie ein, wenn die anderen Schuld an etwas haben. Und sie haben immer Schuld. Ausnahmslos. Das gilt auch für Beziehungen. So eröffnete er seiner ersten großen Liebe Nicole, er finde ihre Freundin Lisa ganz toll. Als sich Nicole verständlicherweise darüber echauffierte und ihn bat, doch möglichst schnell das Weite zu suchen, gab Andreas Nicole die Schuld. Sie könne einfach nicht mit der Wahrheit umgehen, die er sich als aufrechter Mann nicht auszusprechen scheute.

Seinen Freunden erzählte er, er habe Nicole wegen ihrer völlig unbegründeten und rasenden Eifersucht verlassen müssen. Und das bei seiner bedingungslosen Treue. Dabei blickte er mit einem Dackelblick auf die auf seinem Schoß sitzende Lisa.

Auch seinem Chef gegenüber zog er sich geschickt aus der Affäre. Statt wie erfordert 500 Flyer drucken zu lassen, bestellte Andreas 50.000. Als ihm sein Chef einen Vorwurf machte, schob Andreas der Druckerei die Schuld in die Schuhe. Es hätte doch klar sein müssen, dass ein Zwei-Mann-Betrieb unmöglich 50.000 Flyer in Auftrag geben konnte.

Und dann die Sache mit den Fugen

Vor ein paar Monaten meinte seine Frau zu Andreas: „Schau dir bitte mal die Wanne an. Müssen wir nicht die Rillen abdichten? Die klaffen ganz schön auseinander.“ „Wieso ‚wir‘?“, fragte er unbeteiligt zurück. „Ist doch nicht meine Aufgabe. Du kannst das ja gerne machen, Birgit. Auch wenn es völlig unwichtig ist, ob da nun die eine oder andere Lücke ist oder nicht. Ist auch nur so ein Schönheitswahn.“

Birgit war in einem Elternhaus erzogen worden, in dem der Mann a priori Recht hatte. Deshalb beließ sie es auch in dieser Situation dabei und zog sich kleinlaut zurück. Eines Tages stand der Nachbar vor der Tür und setzte Andreas darüber in Kenntnis, dass bei ihm Wasser von der Decke tropfte. Das Wasser könne nur aus Birgit und Andreas' Badezimmer kommen.

„So ein Quatsch!“, wiegelte Andreas sofort ab und schlug Herrn Schummel die Tür vor der Nase zu. Drei Tage später rief Birgit ihren Mann im Büro an und erzählte ihm, Handwerker seien dagewesen. Der Wasserschaden sei tatsächlich von ihrer Wanne ausgegangen. Wie immer äußerte sich Andreas auch diesmal trocken: „Egal. Dann muss es eben repariert werden. Schick das mal an unsere Versicherung, die müssen das natürlich bezahlen, dafür können wir schließlich nichts.“

Tja, da hatte Andreas weit gefehlt, denn die Wohngebäudeversicherung kommt nur in den folgenden Fällen für Wasserschäden auf:

  • Austritt von Wasser aus Rohren, damit verbundenen Schläuchen, sonstigen Installationen oder deren wasserführenden Teilen
  • Schäden durch den Austritt von Wasser aus Warmwasser- oder Dampfheizungsmechanismen
  • Wasseraustritt aus Solarheizungsanlagen oder Klima- bzw. Wärmepumpen
  • Wasserschaden durch Berieselungs- oder Wasserlöschanlagen
  • Austritt von Wasser aus Aquarien und Wasserbetten

Diesmal hatte Andreas Pech, denn undichte Fugen weisen keinerlei Verbindung zu einem Rohrsystem auf. Aus diesem Grunde greift die Versicherung hier nicht. Als verursachender Eigentümer musste Andreas also aus eigener Tasche für den entstandenen Schaden aufkommen. Dabei hätte alles so einfach sein können: Wäre er Birgits Bitte nachgekommen und hätte er die Silikonfugen regelmäßig prüfen und bei Porosität reparieren lassen, wäre es nie zu einem Wasserschaden gekommen.

Damit es Ihnen nicht wie Andreas ergeht, sollten Sie Folgendes im Hinterkopf behalten: Beim Verkauf Ihrer Immobilie kann das unabsichtliche Ignorieren eines scheinbar nebensächlichen Details fatale Folgen haben – auch und vor allem, wenn Ihnen das juristische Hintergrundwissen fehlt. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie das Kind alleine schaukeln können, lassen Sie sich am besten von Gebler Immobilien unter die Arme greifen. Ein Anruf genügt – und schon bald ist der Verkauf in trockenen Tüchern.

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