Wird eine Pflichtversicherung für Elementarschäden eingeführt?

Von Gebler Immobilien

Der Bundesrat möchte eine Pflichtversicherung für Elementarschäden einführen. Auf die Ampel-Regierung steigt damit der Druck, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Durch die Zunahme extremer Unwetter, hat der Bundesrat bei seiner Sitzung am 31.03.2023 einstimmig beschlossen, dass bundesweit eine Elementarschaden-Pflichtversicherung gelten muss. Die Bundesregierung soll nun ein Gesetz auf den Weg bringen. Trotzdem wird befürchtet, dass dies eine zu hohe Belastung privater Hauseigentümer und Mieter wird. Wie die rechts­po­li­ti­sche Spre­cherin der FDP-Bun­des­tags­frak­tion, Katrin Helling-Plahr, den Zei­tungen der Funke Medi­en­gruppe sagt, sei der Verstoß in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation vollkommen unangebracht. Ebenfalls sagte Sie: „Diese Pflicht­ver­si­che­rung würde die Kosten für Wohn­raum erheb­lich erhöhen.“

Wird eine Pflichtversicherung für Elementarschäden eingeführt?

Der Bundesrat möchte eine Pflichtversicherung für Elementarschäden einführen. Auf die Ampel-Regierung steigt damit der Druck, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Durch die Zunahme extremer Unwetter, hat der Bundesrat bei seiner Sitzung am 31.03.2023 einstimmig beschlossen, dass bundesweit eine Elementarschaden-Pflichtversicherung gelten muss. Die Bundesregierung soll nun ein Gesetz auf den Weg bringen. Trotzdem wird befürchtet, dass dies eine zu hohe Belastung privater Hauseigentümer und Mieter wird. Wie die rechts­po­li­ti­sche Spre­cherin der FDP-Bun­des­tags­frak­tion, Katrin Helling-Plahr, den Zei­tungen der Funke Medi­en­gruppe sagt, sei der Verstoß in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation vollkommen unangebracht. Ebenfalls sagte Sie: „Diese Pflicht­ver­si­che­rung würde die Kosten für Wohn­raum erheb­lich erhöhen.“

Die Länderkammer schrieb wiederum, dass die Belastung im Schadensfall um ein Vielfaches höher sein kann. Die Flut im Sommer 2021 zeigte, dass der Schadensfall teilweise sogar existenzbedrohend sein kann.
 

Keine ver­fas­sungs­recht­li­chen Bedenken

In dem Beschluss heißt es: „Der Bundesrat stellt fest, dass die Versicherung von privaten Gebäuden gegen Elementarschäden noch nicht ausreichend ist und Handlungsbedarf besteht,“ In Deutschland verfügt bundesweit demnach nur rund die Hälfte der privaten Eigentümer von Wohngebäuden über eine Elementarschadenversicherung.

Die Einführung einer Versicherungspflicht innerhalb der vom Gesetzgeber vorgesehenen Korridore sei verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung der Versicherungspflicht durch den Gesetzgeber. Die Justizminister der Länder haben zuvor die Verfassungsmäßigkeit der Versicherungspflicht geprüft und bejaht – „insbesondere, wenn ein erheblicher Selbstbehalt oder eine ähnliche Einrichtung vorgesehen ist, die auch der Versicherung innewohnt, um missbräuchliche Bestimmungen zu vermeiden, die Einzelpersonen dazu anregen angemessen erscheint», heißt es im Bundesratsbericht. Die Entscheidung des Landtags geht auf eine Initiative in Nordrhein-Westfalen (NRW) zurück. Regierungschef Hendrik Wüst (CDU) erinnerte an die Flutkatastrophe an der Ahr im Jahr 2021, die viele Tote forderte und enorme Sachschäden - auch an Immobilien - erlitt.
 

Versicherungspflicht – was bedeutet das für Hausbesitzer?

Aus Sicht von Verbraucherschützern ist die Pflichtversicherung ein zu großer Grundrechtsverstoß. Auch verfassungsrechtlich umgesetzt würde eine solche Verpflichtung die Grenzen verengen, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungsunternehmen (GDV).

Die Prämie für die Grundschadenversicherung bezieht sich nach der sogenannten Gefahrenklasse des jeweiligen Gebäudes. Daten der Stiftung Warentest und Vergleichsportale zeigen, dass es in der niedrigsten Stufe Versicherungen gibt, die preislich unter 100 Euro liegen. Bei den Topmodellen können sich die Prämien auf mehrere Hundert Euro pro Jahr summieren. Daher deckt Versicherer in der Regel nicht das gesamte Risiko ab. Es können hohe Selbstbehalte anfallen.

Beim Risiko wird zwischen Gefahrenkategorien unterschieden. Beim Hochwasser stuft der GDV-Häuser in mindestens einem Hochwasser pro Jahrzehnt in die höchste Kategorie ein. Häuser in Tälern in der Nähe von Bächen wurden als die teuerste Kategorie aufgeführt, wenn es stark regnete. Wie hoch die tatsächlichen Mehrkosten für den Eigentümer sind, hängt von der Ausgestaltung des entsprechenden Gesetzes ab. Der GdV spricht sich dafür aus, bestehende Verträge zu Stichtagen zu ergänzen und Neuverträge nur noch mit Grundsicherung anzubieten.

Wir von Gebler Immobilien Hagen verfolgen dieses Thema und sind der Meinung, dass sich die Mehrkosten lohnen werden. Im Falle eines Schadens wird sich die Versicherung mehr als gut rentieren. Viele Eigentümer können eine so hohe Summe meistens nicht von alleine stemmen.
 

Gebäude: Warum gegen Elementarschäden versichern?

Sturmschäden am Haus sowie Folgeschäden, werden durch die   Gebäudeversicherung abgedeckt.

Darunter zu verstehen ist zum Beispiel, wenn durch das vom Sturm beschädigte Dach Regen eindringt und Wände oder Böden beschädigt werden.

Schäden durch das Grundwasser, Hochwasser oder durch den Regen – wie vollgelaufene Keller- sind in der Regel nicht versichert, außer es wurden auch die Elementarschäden abgesichert.

Bei einer Elementarschadenversicherung können sich Hausbesitzer vor finanziellen Folgen extremer Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmung oder Hochwasser schützen.

Das Hauptargument für die Versicherungspflicht sehen die Ökonomen Clemens Fuest und Marcel Thum vom Ifo Institut im Samariterdilemma des Staates: Sie sei ein Element der Freistellung, wenn ein Schadeneintritt und die betroffenen Gebäude nicht versichert sind. „Eine Entscheidung gegen eine Versicherung fällt oft in die Abwägung zwischen einer teuren Versicherung und dem Verlustrisiko ohne Versicherung“, so Fuest und Thum – und zwar um so größer, je größer die staatlichen Beihilfen seien. Ökonomen vorausgesetzt würde eine so ausgestaltete Pflichtversicherung die Widerstandsfähigkeit gegen Unwetter erhöhen.
 

Ampelpartner FDP-Pflichtversicherung für Grundschäden

FDP-Politikerin Helling-Plahr sagte der Zeitung, es sei jetzt inakzeptabel, die Kosten für die Bürger künstlich zu erhöhen und damit ihr Leben länger zu machen. Sie stellten fest, dass die Prämien an einen schnell steigenden Baukostenindex gekoppelt seien. Es wäre naiv zu glauben, dass diese Prämien nicht an die Mieter weitergegeben werden. Schon jetzt leiden die Menschen vor allem in Ballungsräumen unter Inflation und steigenden Mieten. NRW-Ministerpräsident Wüst „scheint da keine Gefühle zu haben“. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat sich zuletzt wiederholt gegen die Einführung einer Grundschadensversicherungspflicht ausgesprochen.
 

IHR IMMOBILIENMAKLER IN HAGEN

Wir von Gebler Immobilien Hagen sind der Meinung, dass die Nachfrage auch in Zukunft höher sein wird als das Angebot. Dadurch ist eine Immobilie ein guter Weg, um sein Vermögen zu erweitern.

Das Thema Elementarschäden-Pflichtversicherung ist umstritten. Wir von Gebler Immobilien sind der Meinung, dass eine Pflichtversicherung gut ist.

Natürlich ist es mit mehr Kosten verbunden. Aber wie uns der Hochwasservorfall 2021 gezeigt hat, wären viele Kunden sicherlich froh gewesen, eine Elementarschäden Versicherung gehabt zu haben. Auch hier in Hagen waren viele Gebäude von dem Hochwasserschaden betroffen. Die Kosten für nicht versicherte Gebäude war enorm. In manchen Fällen überstiegen diese Kosten das finanziell Ersparte. Die Kunden konnten in diesem Fall den Schaden nicht mehr allein stemmen.

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Dann melden Sie sich gerne bei uns!

 

Wir von Gebler Immobilien sind Ihre Immobilienmakler für Hagen, Iserlohn, Dortmund und Umgebung!

 

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